Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca?

Mehrwertsteuer

Beim Kauf einer Neubauimmobilie direkt vom Bauherren fällt in Spanien die Mehrwertsteuer an. Die Mehrwertsteuer (IVA) auf eine Immobilie liegt ab dem 1.1.2013 bei 10% des Katasterwertes der Immobilie im Grundbuch (escritura publica). 

 

Grunderwerbssteuer oder Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales (ITP)

Kauft man eine Immobilie von einer Privatperson fällt keine Mehrwertsteuer, sondern eine Grunderwerbssteuer an. Diese Steuer ist seit Anfang 2012 wie folgt gestaffelt: Die ersten 400.000€ werden mit 8% besteuert, der Teil des Kaufpreises der über 400.000€ liegt und unter 700.000 € wird mit 9% besteuert und alles über 700.000€ wird mit 10% besteuert.

Stempelsteuer oder Impuestos de Acto Juridicos Documentados

Die Stempelsteuer fällt an wenn man eine Neubauimmobilie erwirbt oder wenn eine Hypothek zur Finanzierung der Immobilie benötigt wird. Die Stempelsteuer beträgt 1.5% bei Neubauten und 2% bei bereits bewohnten Immobilien.

Grunderwerbssteuer oder Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales (ITP)

Kauft man eine Immobilie von einer Privatperson fällt keine Mehrwertsteuer, sondern eine Grunderwerbssteuer an. Diese Steuer ist seit Anfang 2012 wie folgt gestaffelt: Die ersten 400.000€ werden mit 8% besteuert, der Teil des Kaufpreises der über 400.000€ liegt und unter 700.000 € wird mit 9% besteuert und alles über 700.000€ wird mit 10% besteuert.

Notargebühren

Der Kaufvertrag muss in Spanien von einem Notar beglaubigt sein. Die Notargebühren sind festgeschrieben und hängen von der Grösse der Immobilie ab. 

Grundbucheintragsgebühren

Nach dem Notarvertrag muss die Immobilie im Grundbuchamt neu registriert werden. Hierbei fallen Gebühren von ca. 0,5% des Kaufpreises an.

Anwaltskosten

Wir empfehlen unseren Kunden immer sich von einem unabhängigen Anwalt beraten zu lassen. Dieser wird ihre Interessen vertreten und alle Dokumente überprüfen, so dass Sie sicher gehen können, dass keine versteckten Überraschungen nach dem Immobiilenkauf auf Sie zu kommen. In der Regel betragen die Anwaltskosten 1% des Kaufpreises.

Maklergebühren

Maklergebühren werden in Spanien vom Verkäufer getragen. Es kann in Einzelfällen aber auch anders vereinbart werden.

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

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